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First Aid & Further Education
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Your wishes are important to us – we combine flexibility with high seminar quality.
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Fragen und Antworten
Ja, Pulskurs.de ist offiziell ermächtigt, anerkannte Erste-Hilfe-Kurse und Fortbildungen gem. DGUV Grundsatz 304-001 anzubieten.
Darüber hinaus ist Pulskurs ebenfalls nach DGUV Grundsatz 304-003 ermächtigt, Lehrkräfte in Erste Hilfe aus- & fortzubilden.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung bei Pulskurs ist der passende Kurs für den Erwerb des Führerscheins.
Ein allgemeiner Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein dauert 7,5 Zeitstunden, um eine gültige Teilnahmebescheinigung zu erhalten.
Die Kosten für das jeweilige Seminar sind auf der entsprechenden Unterseite ausgewiesen.
Gerne wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Dafür ist das entsprechende Formular einzureichen. Die Kosten sind auf der Formularseite zu finden.
Nein. Eine Onlineabsolvierung ist deutschlandweit nicht zulässig und wird von den Behörden nicht anerkannt.
Am Veranstaltungsort sollte mindestens 10 Minuten vor Kursbeginn eingetroffen werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die ausgewiesenen Kurszeiten sind Mindestzeiten und können sich gegebenenfalls verlängern. Verspätetes Erscheinen kann zur Nichtteilnahme führen.
Die Rechnung wird in der nächsten Zeit per E-Mail zugestellt. Die Gebühr ist im auf der Rechnung angegebenen Zeitraum zu entrichten.
Bei verspäteter Zahlung kann keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Nein. Es gelten ausschließlich die bei der Anmeldung ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten.
Ja. Ein gültiger Lichtbildausweis ist mitzuführen und bei Bedarf vorzuzeigen, damit die Teilnahmebescheinigung korrekt ausgegeben werden kann.
Ja. Pulskurs-Seminare sind praxisorientiert und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben. Mitmachen ist notwendig, da ohne aktive Teilnahme kein Lernerfolg festgestellt werden kann.
Grundsätzlich nein. Die teilnehmende Person ist für die eigene Verpflegung verantwortlich. In den Räumlichkeiten stehen jedoch Kaffee und Tee zur Verfügung.
Selbstverständlich kann ein Kurs auch in den Räumlichkeiten der Kundschaft stattfinden, sofern die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Dabei können zusätzliche Gebühren anfallen.
Grundsätzlich gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen und eine Maximalteilnehmerzahl von 20 Personen. Letztere darf von keiner ermächtigten Stelle überschritten werden. Bei internen, geschlossenen Kursen (z. B. im Betrieb) kann die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden; hierfür können jedoch zusätzliche Gebühren anfallen.
Es gelten die in den AGB aufgeführten Bestimmungen.