Beschreibung
Die Erste-Hilfe-Fortbildung nach DGUV Grundsatz 304-001 baut auf einer zuvor absolvierten Erste-Hilfe-Ausbildung auf – diese Ausbildung liegt nicht länger als zwei Jahre zurück. Die Fortbildung kann an betriebliche Gegebenheiten und Risiken angepasst werden. Das Kurskonzept ist bewusst praxisnah, interaktiv und lebendig gestaltet. Statt langwieriger Präsentationen steht der Mitmach-Charakter im Vordergrund. Durch praktische Übungen, klare Vermittlung und eine offene Lernatmosphäre lassen sich die Inhalte sicher, selbstbewusst und nachhaltig anwenden. Hinweis: Diese Fortbildung kann nicht als Nachweis für den Führerscheinerwerb verwendet werden.
Zielgruppe
Die Erste-Hilfe-Fortbildung richtet sich an Unternehmen bzw. Betriebsangehörige, die bereits eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben – vor etwa zwei Jahren. Um weiterhin als betrieblich anerkannte Ersthelfende Person eingesetzt werden zu können, ist eine Fortbildung im zweijährigen Rhythmus vorgeschrieben. Alternativ kann auch eine vollständige Erste-Hilfe-Ausbildung erneut absolviert werden. Die Teilnahme an einem öffentlichen Kurs steht grundsätzlich allen interessierten Personen offen.
Voraussetzung
Für die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Fortbildung ist eine absolvierte Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Wichtig: Eine Kombination von Ausbildungs- und Fortbildungsteilnehmenden in einem gemeinsamen Kurs ist nicht zulässig.
Zeit & Ort
Die Erste-Hilfe-Fortbildung umfasst 7,5 Zeitstunden inklusive Pause. Die Durchführung kann flexibel erfolgen – entweder als öffentlicher Kurs in den Schulungsräumen von Pulskurs, als interner Kurs für feste Gruppen oder als Inhouse-Schulung direkt vor Ort, sofern die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Kosten
Die Teilnahmegebühr beträgt 60 € pro Person für Selbstzahlende. Eine direkte Kostenübernahme durch den jeweiligen Unfallversicherungsträger ist möglich*, sofern ein vollständig ausgefülltes Abrechnungsformular oder ein gültiger Gutschein am Tag des Seminars vorgelegt wird. * Gilt für Teilnehmende, die über einen gesetzlichen Unfallversicherungsträger abgesichert sind (z. B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse.). Liegt kein gültiges Abrechnungsformular bzw. Gutschein vor, erfolgt die Abrechnung als Selbstzahler.
Anerkennung
Nach erfolgreicher Teilnahme wird eine anerkannte Bescheinigung ausgestellt, die ausschließlich als Nachweis gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger gilt. Zur Vorlage bei der Führerscheinerlaubnisbehörde ist der Fortbildungsnachweis nicht geeignet. Pulskurs ist gemäß DGUV Grundsatz 304-001 mit der Kennziffer 8.1552 offiziell zur Fortbildung betrieblicher Ersthelfender Personen ermächtigt.